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Angaben gemäß § 5 TMG
Kreisschützenverband Braunschweig e.V.
Hamburger Str. 53
38114 Braunschweig
Vereinsregister: VR 2099
Registergericht: Amtsgericht Braunschweig
Vertreten durch den Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch zwei Personen des BGB §26 Vorstandes gemeinsam.
Kontakt
Telefon: 0531303436
E-Mail: info@ksvbs.de
Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte ist:
Ole Hagemann (EDV-Referent)
E-Mail: hagemann@ksvbs.de
Telefonnummer: 0179 2328694
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Urheberrecht
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Quelle: e-recht24.de
Datenschutzordnung des
Kreisschützenverbandes Braunschweig e.V.
- Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Verbandes werden unter Beachtung der Vorhaben der EU- Datenschutzgrund – Verordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der unmittelbaren und mittelbaren Mitglieder im Kreisschützenverband Braunschweig (KSVBS) auf der Grundlage der Datenschutzverordnung erhoben abspeichert bearbeitet Genutzt und übermittelt. Das Handeln der ehrenamtlichen Mitarbeiter des KSVBS hat sich daran auszurichten
- Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende personenbezogene Daten:
- Personendaten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Staatsangehörigkeit)
- Kontaktdaten ( Vollständigen-Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer)
- Kennnummer (Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Passdaten
- Mitgliedsnummer, WBK Nummer und erteilte ID Nummer.
- Bankdaten ( Kontoverbindung, Kreditinformationen )
– Kundendaten (Bestellungen Adressdaten, Lieferanschriften)
- Onlinedaten (IP- Adressen, Standortdaten)
– Mitgliederdaten (Zuordnung zu Vereinen und Landesverbänden;
Daten zu Eintritt in den DSB, erhaltene Ehrungen,
- Sportdaten (Erfolge, Zugehörigkeit zu Teams, Anti-Doping Pools, Start und Ergebnislisten)
- Gesundheitsdaten (medizinische Untersungen, Angaben zur Behindertenklassifizierung, Unverträglichkeiten)
- Anthropologische Daten ( Körpermaße, Schuhgröße)
- Bewertungen (Lizenzen, Ehrungen, Führungszeugnisse, Teilnahmebescheinigungen)
- Kontaktdaten zu Angehörigen/Arbeitgebern (Notfallnummer )
- Informationen zu Sportgeräten und Zubehör (Waffennummer, Hersteller- und Ausrüsterangaben)
- Gegebenenfalls waffenrechtliche Angaben
- Bildmaterial/ Bewegte Bilder
Andere personenbezogene Daten über unmittelbare oder mittelbare Mitglieder und über Nichtmitglieder werden vom KSVBS nur verarbeitet wenn sie zur Förderung des Verbandszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen dass die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person der Verarbeitung widersprechen
- Diese Informationen werden in dem verbandseigenen EDV- System gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt
- Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen hat jeder Betroffene insbesondere die folgenden Rechte
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
- und das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO
- Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigensatzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verband personenbezogene Daten und Bilder / bewegte Bilder seinerunmittelbaren und mittelbaren Mitglieder in seinen Verbandsmedien sowie auf seiner Homepage: www KSVBS.DE und übermittelt Daten und Bildmaterial / Bewegtenbildmaterial zur Veröffentlichung an Druck – und Telemedien sowie elektronische Medien.
Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen Ergebnisse Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen Bildmaterial / Bewegbildmaterial anwesender Vorstandsmitglieder und sonstiger Funktionäre. Die Veröffentlichung / Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Daten die zur Organisation des Vereins und des Sportbetriebes nötig sind
Hierzu gehören Name Anschrift Vereins- und Abteilungszugehörigkeit Funktion im Verein Alter oder Geburtsjahrgang sowie im Falle von Sportmaßnahmen Einstufungen in Behindertenklassen
Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber des KSVBS der Veröffentlichung von Einzelfotos / Bewegtenbildern seiner Person widersprechen Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung. Eine Streichung von personenbezogenen Daten aus Ergebnislisten erfolgt nicht
Personenbezogene Daten von mittelbaren Mitgliedern (Funktionäre) werden veröffentlicht wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verband die Kenntnisnahme erfordern.
- Im Zusammenhang mit der Organisation und der Entwicklung der Landesverbände bzw. des Bundesverbandes des Sportbetriebes in den entsprechenden jeweiligen Verbandebenen sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen der übergeordneten Verbandsebenen hat der Verein als mittelbares Mitglied personenbezogene Daten und gegebenenfalls Bildmaterial / bewegte Bildmaterial seiner Mitglieder an diese zur Bearbeitung und Veröffentlichung über ihre Landesverbande an den Dachverband zu übermitteln
- Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die unmittelbaren und mittelbaren Mitglieder sowie deren Mitglieder der Erhebung Verarbeitung (Speicherung Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem durch die Satzung erforderlichen Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem KSVBS nur erlaubt sofern sie aus dem Datenschutzrecht abgeleitet werden kann er aus Gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder ihm eine ausdrückliche Einwilligung hierfür durch die Betroffenen vorliegt. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
- Allen mit der Datenerfassung oder Datenverarbeitung befassten Personen, sowie allen Personen, die lediglich Zugang zu den Daten oder Kenntnis über Daten haben, ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über ein Ausscheiden dieser Personen aus ihrem Tätigkeitsfeld beim KSVBS weiter.
- Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragens für die Dauer von vier Jahren, wieder Benennung ist zulässig. Ist im § 18 der Satzung des KSVBS geregelt.
- Der Datenschutzbeauftragte ist in der Ausübung seiner Tätigkeit unabhängig und nur dieser Satzung und dem Datenschutzgesetzt unterworfen. Er sollte das 30. Lebensjahr vollendet haben und über einschlägige Erfahrungen auf dem Gebiet verfügen, mindestens jedoch das Wissen eines Qualifix – Lehrganges des Stadtsportbundes oder des Landessportbundes haben. Er darf weder dem Gesamtvorstand des KSVBS angehören, noch eine Funktion in den Vereinen des KSVBS ausüben, noch eine Funktion für den KSVBS oder seiner Übergeordneten Verbände ausüben.
- Der Datenschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung des Datenschutzes im Bereich der Zuständigkeit des KSVBS. Er hat seine über seine Tätigkeit dem Gesamtvorstand und der Delegiertentagung zu berichten.
Der Datenschutzbeauftragte hat das Recht, an den Sitzungen des Gesamtvorstandes und der Delegiertentagung ohne Stimmrecht teilzunehmen. Er darf Anträge, unter Beachtung der Satzung des KSVBS, stellen und sich im Rahmen seiner Zuständigkeit an den Beratungen beteiligen.
- Soweit ein mittelbares oder Unmittelbares Mitglied konkrete Bedenken hinsichtlich der für dieses Mitglied gespeicherten personenbezogenen Daten hat, hat er das Recht, sich an den Datenschutzbeauftragen zu wenden. Dieser hat die Pflicht, den Bedenken nachzugehen und dem Mitglied über die Feststellungen schriftlich zu berichten. Der Bericht ist per Einschreiben/Rückschein zu erteilen. Der Vorstand des KSVBS ist durch Kopie zu unterrichten.
- Die Anschrift des Datenschutzbeauftragten ist in den Veröffentlichungen des KSVBS regelmäßig bekannt zu geben
Ein Hinweis auf die Tatsache der Speicherung der personenbezogenen Daten ist in allen Veröffentlichungen aufzunehmen.
Der Datenschutzbeauftragte nimmt die Unterweisungen der Mitarbeiter, der Funktionäre und des Vorstandes, nach den Unterlagen des Landessportbundes vor.
- Der DSB führt in seinem Verband flächendeckende eine Sportdatenbank ein. Die unmittelbaren Mitglieder sind verpflichtet, die durch den Gesamtvorstand festgelegten und für die Nutzung der Sportdatenbankerforderlichen Daten vollständig und termingerecht zur Verfügung zu stellen. Der Datenschutz wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen gewahrt.
- Die Weitergabe dieser Datenschutzordnung, an Dritte (Nichtmitglieder des Kreisschützenverbandes Braunschweig)
ist nur nach schriftlicher Genehmigung gestattet und wird bei Zuwiderhandlung gerichtlich geahndet.
Diese Datenschutzordnung hat Satzungscharakter und ist am 05. November 2019 von der Gesamtvorstandsitzung des KSVBS genehmigt und beschlossen worden.
Redaktionelle Änderungen und Rechtschreibkorrekturen bedürfen keiner Zustimmung, wenn sie Sinn und gesetzliche Vorgaben nicht verändern.
Nach Änderung des § 18 in der Satzung des KSVBS auf der Delegiertentagung 2020 hat sie uneingeschränkt Verbandsgültigkeit.